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Gesetzliche Grundlagen

Altbatterien gelten wegen ihrer Anteile an Giftstoffen europaweit als Sonderabfall. Um den Schadstoffstrom zu kanalisieren und die Altbatterien über kontrollierte Sammelsysteme einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen, haben die europäischen Länder seit Mitte der 90er Jahre entsprechende Gesetze erlassen.

Die Schweiz stellt momentan im Vergleich zu ihren Nachbarländern noch höhere Anforderungen an die Umweltverträglichkeit beim Recycling von Altbatterien. So dürfen in der Schweiz im Gegensatz zum europäischen Ausland keine Sonderabfälle mehr deponiert werden. Die letzte Sondermülldeponie (Kölliken) wurde geschlossen und muss heute sogar saniert werden. Zudem existiert in der Schweiz ein Verdünnungsverbot für Abfälle. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Schadstoffe vollständig recycelt werden und nicht über Restabfälle wieder in die Natur gelangen.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU untersagt den Export von Altbatterien ins Ausland in all jenen Fällen, in denen ausländische Anbieter die hohen ökologischen Anforderungen an die Verarbeitung nicht erfüllen. Im Dezember 2006 hat sich das Bundesgericht mit dem Ausfuhrverbot beschäftig und dies erneut bestätigt. Urteil des Bundesgerichtes.

Die Batrec Industrie AG erfüllt die gesetzlichen Vorlagen zu 100 Prozent. Dies wird von den zuständigen Schweizer Behörden überwacht und kann mit einer Massenbilanz (siehe Downloads) belegt werden.


Zahlen & Fakten zum Batterienrecycling in der Schweiz

downloads

_ Massenbilanz

_ Bundesgerichts-Urteil


LINKS
_ Umweltschutzgesetz
_ Chem RRV
_ VeVa

Weitere nützliche Links
zu Gesetzen und Verordnungen:
_ Basler Übereinkommen
_ OECD-Richtlinien
_ UN-Regulations
_ EU-Abfallverordnung
_ EU Ordinance on Spent Batteries
_ BAFU