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Die Entsorgung von Altbatterien ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Die behördlichen Auflagen bezüglich des Batterienrecyclings sind in der Schweiz besonders hoch und führen immer wieder zu politischen Diskussionen. In der Folge finden Sie Informationen zu ausgewählten Themen.
Gesetzliche Grundlagen
Ausfuhrverbot für Altbatterien?
Preis des Batterienrecyclings in der Schweiz
Unterschiedliche Umweltstandards in Europa und in der Schweiz
Die «Monopolsituation» der Batrec Industrie AG
Gesetzliche Grundlagen
Altbatterien sind laut Schweizer Gesetz Sonderabfall. Die Schweiz stellt im Vergleich zu ihren Nachbarländern sehr hohe Anforderungen an die Umweltverträglichkeit bei der Entsorgung von Altbatterien. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Schadstoffe vollständig recycelt werden und nicht über Restabfälle wieder in die Natur gelangen. Batrec erfüllt die gesetzlichen Vorlagen zu 100 Prozent. Dies wird von den Schweizer Behörden kontinuierlich kontrolliert und kann mit einer Massenbilanz belegt werden.
Ausfuhrverbot für Altbatterien?
In der Schweiz herrscht kein generelles Exportverbot für Batterien. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bisher jedoch die Ausfuhr von Altbatterien ins Ausland spezifisch in jenen Fällen untersagt, in denen der Gesuchsteller nicht genügend nachweisen konnte, dass er die Schweizer Standards an seinem Produktionsstandort einhalten kann. In einem Urteil vom 11. Dezember 2006 hat sich das Bundesgericht mit einem solchen Gesuch beschäftig und diese Praxis erneut bestätigt. Es hat letztinstanzlich einer Firma, die Altbatterien in Frankreich verarbeitet, die Umweltverträglichkeit ihres Verarbeitungsprozesses abgesprochen und das Exportverbot des BAFU bestätigt. Ausschlaggebend waren der fehlende Nachweis der Wert- und Schadstoffrückgewinnung, insbesondere des Quecksilbers. Der Gesuchsteller konnte laut Bundesgericht nicht ausreichend belegen, dass die Schadstoffe gemäss den schweizerischen Vorschriften vollständig zurückgewonnen werden. Eine Rolle spielte auch, dass die französische Umweltbehörde dieselbe Firma schon mehrmals beanstanden musste.
Urteil des Bundesgerichtes
Preis des Batterienrecyclings in der Schweiz
Jeder Schweizer Bürger bezahlt für die Verwertung von Altbatterien 1.45 Franken pro Jahr. Dafür erhält er eine beachtliche Leistung, nämlich die umweltfreundlichste Entsorgung von Altbatterien auf der ganzen Welt und die Garantie, dass die Materialien so weit wie möglich wieder verwertet werden. Es stimmt, dass Batterien im Ausland billiger entsorgt werden – dafür aber nicht so schonend für die Umwelt. Weil die Schweiz so klein ist, verarbeitet die Batrec Industrie AG kleinere Mengen als ausländische Recyclingunternehmen. Dieser Mengenunterschied beeinflusst den Preis zusätzlich. Doch 1. 45 Franken sind immer noch ein tiefer Preis für eine beachtliche Leistung, die der Umwelt und unserer Gesundheit zugute kommt.
Unterschiedliche Umweltstandards in Europa und der Schweiz
Altbatterien gelten in der gesamten EU als Sondermüll. Bei der Entsorgung dieser Sonderabfälle unterscheiden sich aber die gesetzlichen Auflagen der EU von denen der Schweiz.
Die Gesetzgebungen im europäischen Ausland begnügen sich nach wie vor mit einem viel tieferen Standard bzw. mit viel tieferen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit des Batterienrecyclings. So dürfen in der Schweiz im Gegensatz zum europäischen Ausland keine Sonderabfälle mehr deponiert werden. Die letzte Sondermülldeponie (Kölliken) wurde geschlossen und muss heute sogar saniert werden. Zudem existiert in der Schweiz ein Verdünnungsverbot für Abfälle.
Beim Recycling von Altbatterien gelangen im Ausland verschiedene Verarbeitungsverfahren zur Anwendung, die zwar billiger sind, dafür aber ökologisch problematisch. Das Hauptproblem liegt darin, dass man bei jenen Verfahren die toxischen Stoffe nicht vollumfänglich nachverfolgen und messen kann. Sie vermischen sich in den Grossanlagen mit Produkten, Restprodukten oder mit Restabfall und gelangen somit diffus in die Umwelt.
Die zukünftige europäische Gesetzgebung nähert sich zunehmend Schweizerischem Standard an und sieht eine massgebliche Erhöhung der Anforderung an das Batterienrecycling vor.
Die «Monopolsituation» der Batrec Industrie AG
Es wäre falsch zu behaupten, die Batrec Industrie AG verfüge über ein Monopol für das Recycling von Altbatterien in der Schweiz. Tatsache ist, dass die Batrec Industrie AG heute als einzige die hohen technischen und ökologischen Vorschriften der Schweizerischen Gesetzgebung erfüllen kann. Batrec Industrie AG scheut keine Vergleiche. Würde ein Mitbewerber die Vorschriften in gleichem Masse erfüllen, stünde einem freien Wettbewerb nichts im Weg.


